Anhängerkupplung

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tomruevel
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von tomruevel »

Cyrano83 hat geschrieben:Danke Racer 87.
Habe das schon so vielen erklärt und alle meinen man braucht für einen 1300kg Wohnwagen Klasse BE.
Moin,
ob man BE braucht ist doch nur am Rande vom Gewicht des Anhängers abhängig. Es spielt das Gewicht der gesamten Kombination eine Rolle. Bleibt man aufgrund eines relativ leichten Zugfahrzeuges, welches trotzdem die 1300kg ziehen darf, unter der magischen Gewichtsgrenze dann geht es auch mit B.

Cyrano83
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Cyrano83 »

Ich dachte ich dürfte nur nicht über die 3500kg und nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug?

Mfg
Cyrano

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tomruevel
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von tomruevel »

Moin,

es gibt doch Scenic der älteren Baujahre, die mehr als 1300kg wiegen aber ein Gesamtzuggewicht unter 3500kg haben. Und so mit B gefahren werden dürfen.

Cyrano83
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von Cyrano83 »

Auch der Scenic3 wiegt weit mehr als 1300kg.

Mfg
Cyrano

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FrankFurt
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von FrankFurt »

Ich hätte mir gerne eine versenkbare Anhängerkupplung beim Neukauf mitbestellt. Ging beim GS4 nicht. Leider habe ich bisher noch keinen Drittanbieter gefunden, der das Ganze nicht für weniger Geld anbietet. Eine abnehmbare Anhängerkupplung würde es auch tun, Ebenfalls nirgends gefunden. Wahrscheinlich noch zu neu. Oder kennt jemand schon einen Anbieter für versenkbare oder abnehmbare Anhängerkupplungen für GS4?

tomruevel
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von tomruevel »


FraDA
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Re: Anhängerkupplung

Beitrag von FraDA »

Racer 87 hat geschrieben:Leermasse des Zugfahrzeug 1550 kg
Gesamtmasse des Anhängers 2000 kg
Darf nicht mit der FS Klasse B gefahren werden (auch wenn es nicht voll genutzt wird). Da gilt dann der alte Führerschein mit 7,5 Tonnen oder BE oder C1E.
Trotz allem darf dann keine 100 kmh gefahren werden.
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein.
Das stimmt nicht mehr, es gab eine neu Regelung die das vereinfacht hat. Das Gespann darf mit dem zGM nicht über 3500t kommen. Egal ob der Anhänger leichter oder schwerer als das Fahrzeugleergewicht ist. 
Unabhängig davon, ob man dann schneller als 80 km/h fahren darf. 
ADAC klasse B mit Anhänger

Edit
Entschuldigung, habe 50 kg überlesen, bei 1500 zGM Fahrzeug und 2000 Anhänger dürfte man es ziehen. Bei den 1550 muss dann wirklich ein anderer Führerschein her, B96 oder BE 

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