Verdunkelte Heckscheiben. - Weg damit!
Verfasst: 9. Nov 2012, 18:05
Guten Tag Scenic-Freunde!
Heute möchte ich mich an dieser Stelle über ein Ärgernis beklagen: Dunkel abgeklebte Scheiben; im besonderen die Heckscheibe im Zusammenhang mit einer 3. Bremsleuchte.
Wir hatten das Thema schon mal, aber damals wurde bis zuletzt nicht so recht klar, worin genau dieses Ärgernis - besser gesagt ein vermeidbares Gefährdungspotential genau besteht. Deswegen hier eine etwas genauere Betrachtung.
Zuerst einmal die Erklärung, worum es hier NICHT geht. Es geht nicht darum, dass jemand an seinem eigenen Fahrzeug die 3. Bremsleuchte zuklebt. Ich denke, so deppert ist niemand; ich gehe also davon aus, dass die eigene 3. Bremsleucht frei bleibt.
Zudem weise ich darauf hin, dass der Gestzgeber die 3. (hochgesetzte) Bremsleucht aus einem EINZIGEN Grund fordert: Damit man sie durch ein voraus fahrendes Fahrzeug sieht!
Nun folgender Fall:
Drei Fahrzeuge fahren auf einer Landstraße hintereinander her. Ein sonniger Tag, trockene Fahrbahn, in den Fahrzeugen sitzen drei Fahrer, die ähnlich gut reagieren können, die Fahrzeuge sind intakt, die Sicherheitsabstände sind gewahrt.
Wichtig: Das mittlere Auto hat eine verdunkelte Heckscheibe!
Vor dem Fahrer 1 (nachfolgend F1) rollt ein Ball auf die Fahrbahn. Er bremst stark, bis das Auto steht, weil er Kinder in der Nähe vermutet, die ggf. auf die Straße laufen könnten. Fahrer 2 (F2) bremst, Fahrer 3 (F3) ebenso. Die drei Fahrzeuge stehen auf der Straße.
Die Reaktionszeit von F1 (R1) ist für unseren Fall belanglos.
Die Reaktionszeit von F2 ist R2; die von F3 ist R3.
Für F3 gilt also lediglich seine EIGENE Reaktionszeit, um eine Auffahrunfall zu vermeiden.
Wäre F2 NICHT mit verklebter Heckscheibe unterwegs, könnte F3 das Bremslicht von F1 sehen, bevor F2 bremst.
Damit hätte F3 nicht nur seine eigene Reaktionszeit zur Verfügung sondern auch die von F2.
Somit Gilt:
- Verdunkelt F2 seine Heckscheibe hat F3 nur R3.
- Tut er es nicht, hat F3 also R2+R3, also doppelt soviel Zeit.
Dieser Sicherheitsgewinn ist vom Gesetzgeber gewollt. Verdunkelt jemand seine Heckscheibe, macht er sich zwar nicht juristisch strafbar, ethisch ist diese Tat jedoch bedenklich. Denn es gibt kaum einen hinreichenden Grund für die Verdunkelung, wohl aber (wie wir gesehen haben) eine triftigen Grund dagegen!
Aber schauen wir mal auf die Gründe FÜR eine Verdukelung:
- "Es schafft mehr Privatsphäre!"
Das kann so nicht sein. Im Auto ist man ebenso "privat" wie an der Supermarktkasse, an der Bushaltestelle oder auf dem Fahrrad. Bohr ich mir auf dem Fahrrad in der Nase `rum? - Wohl kaum! Aber im Auto soll das möglich sein? Zu Lasten der Verkehrsicherheit? - "Privatsphäre" ist ein schwaches Argument.
- "Die Folie ist Diebstahlhemmend! Ich habe meine Photoausrüstung (Angelutensilien etc.) im Auto. Die soll niemand sehen!"
Das Auto ist kein Safe. Habe ich dennoch Wertgegenstände im Fahrzeug, dann doch wohl im Kofferraum!
- "Dunkle Scheiben sehen einfach cool aus!"
Im Straßenverkehr geschehen Unfälle. Menschen werden verletzt oder sterben. Da mit so einem Argument zu kommen ist (ich kann es nicht freundlicher sagen) der Gipfel des Egoismus!
- "Soll der Hintermann doch den Sicherheitsabstand einhalten und ordentlich bremsen. Dann passiert doch nichts."
Darum geht es nicht. Es geht um den ZUSÄTZLICHEN Sicherheitsgewinn.
Fazit:
Es gibt keinen hinreichenden Grund für die Verdunkelung der eigenen Heckscheibe, aber einen zwingenden Grund dagegen.
Zudem hebelt man auf bedenkliche Weise den vom Gesetzgeber gewünschten Effekt aus.
Handlungsanweisung:
- Für KFZ-Eigner: Bitte keine Folien mehr verkleben. Bestehende Verdunkelungen entfernen.
- Für den Gesetzgeber: Verdunkelungen komplett verbieten.
Das war`s! - Faden kann geschlossen werden, weil ich bereits alles gesagt habe. Danke für`s Durchlesen und ggf. für das Entfernen der bestehenden Verdunkelung.
Neo (der niemals mit einem "Leichenwagen" `rumfahren würde).
Heute möchte ich mich an dieser Stelle über ein Ärgernis beklagen: Dunkel abgeklebte Scheiben; im besonderen die Heckscheibe im Zusammenhang mit einer 3. Bremsleuchte.
Wir hatten das Thema schon mal, aber damals wurde bis zuletzt nicht so recht klar, worin genau dieses Ärgernis - besser gesagt ein vermeidbares Gefährdungspotential genau besteht. Deswegen hier eine etwas genauere Betrachtung.
Zuerst einmal die Erklärung, worum es hier NICHT geht. Es geht nicht darum, dass jemand an seinem eigenen Fahrzeug die 3. Bremsleuchte zuklebt. Ich denke, so deppert ist niemand; ich gehe also davon aus, dass die eigene 3. Bremsleucht frei bleibt.
Zudem weise ich darauf hin, dass der Gestzgeber die 3. (hochgesetzte) Bremsleucht aus einem EINZIGEN Grund fordert: Damit man sie durch ein voraus fahrendes Fahrzeug sieht!
Nun folgender Fall:
Drei Fahrzeuge fahren auf einer Landstraße hintereinander her. Ein sonniger Tag, trockene Fahrbahn, in den Fahrzeugen sitzen drei Fahrer, die ähnlich gut reagieren können, die Fahrzeuge sind intakt, die Sicherheitsabstände sind gewahrt.
Wichtig: Das mittlere Auto hat eine verdunkelte Heckscheibe!
Vor dem Fahrer 1 (nachfolgend F1) rollt ein Ball auf die Fahrbahn. Er bremst stark, bis das Auto steht, weil er Kinder in der Nähe vermutet, die ggf. auf die Straße laufen könnten. Fahrer 2 (F2) bremst, Fahrer 3 (F3) ebenso. Die drei Fahrzeuge stehen auf der Straße.
Die Reaktionszeit von F1 (R1) ist für unseren Fall belanglos.
Die Reaktionszeit von F2 ist R2; die von F3 ist R3.
Für F3 gilt also lediglich seine EIGENE Reaktionszeit, um eine Auffahrunfall zu vermeiden.
Wäre F2 NICHT mit verklebter Heckscheibe unterwegs, könnte F3 das Bremslicht von F1 sehen, bevor F2 bremst.
Damit hätte F3 nicht nur seine eigene Reaktionszeit zur Verfügung sondern auch die von F2.
Somit Gilt:
- Verdunkelt F2 seine Heckscheibe hat F3 nur R3.
- Tut er es nicht, hat F3 also R2+R3, also doppelt soviel Zeit.
Dieser Sicherheitsgewinn ist vom Gesetzgeber gewollt. Verdunkelt jemand seine Heckscheibe, macht er sich zwar nicht juristisch strafbar, ethisch ist diese Tat jedoch bedenklich. Denn es gibt kaum einen hinreichenden Grund für die Verdunkelung, wohl aber (wie wir gesehen haben) eine triftigen Grund dagegen!
Aber schauen wir mal auf die Gründe FÜR eine Verdukelung:
- "Es schafft mehr Privatsphäre!"
Das kann so nicht sein. Im Auto ist man ebenso "privat" wie an der Supermarktkasse, an der Bushaltestelle oder auf dem Fahrrad. Bohr ich mir auf dem Fahrrad in der Nase `rum? - Wohl kaum! Aber im Auto soll das möglich sein? Zu Lasten der Verkehrsicherheit? - "Privatsphäre" ist ein schwaches Argument.
- "Die Folie ist Diebstahlhemmend! Ich habe meine Photoausrüstung (Angelutensilien etc.) im Auto. Die soll niemand sehen!"
Das Auto ist kein Safe. Habe ich dennoch Wertgegenstände im Fahrzeug, dann doch wohl im Kofferraum!
- "Dunkle Scheiben sehen einfach cool aus!"
Im Straßenverkehr geschehen Unfälle. Menschen werden verletzt oder sterben. Da mit so einem Argument zu kommen ist (ich kann es nicht freundlicher sagen) der Gipfel des Egoismus!
- "Soll der Hintermann doch den Sicherheitsabstand einhalten und ordentlich bremsen. Dann passiert doch nichts."
Darum geht es nicht. Es geht um den ZUSÄTZLICHEN Sicherheitsgewinn.
Fazit:
Es gibt keinen hinreichenden Grund für die Verdunkelung der eigenen Heckscheibe, aber einen zwingenden Grund dagegen.
Zudem hebelt man auf bedenkliche Weise den vom Gesetzgeber gewünschten Effekt aus.
Handlungsanweisung:
- Für KFZ-Eigner: Bitte keine Folien mehr verkleben. Bestehende Verdunkelungen entfernen.
- Für den Gesetzgeber: Verdunkelungen komplett verbieten.
Das war`s! - Faden kann geschlossen werden, weil ich bereits alles gesagt habe. Danke für`s Durchlesen und ggf. für das Entfernen der bestehenden Verdunkelung.
Neo (der niemals mit einem "Leichenwagen" `rumfahren würde).