Seite 2 von 2

Re: Wertmarke bei Inspektion?!

Verfasst: 18. Jul 2013, 20:21
von arno42
Ich bin jetzt ein wenig fassungslos :cry: und erstaunt :o !

Aus welchem Grund sollte ich als Kunde nach Ablauf der Werksgarantie, meine Mobilität bei Renault erkaufen?
Ist es nicht so, das ich schon dadurch an Renault gebunden werde, indem ich meine Inspektionen nur bei der Marke durchführen lasse!
Nur so kam ich in der Vergangenheit an diese "MobilitätsGARANTIE".

Warum lässt sich Renault DIESE Garantie jetzt doppelt bezahlen???

In diesem Sinne...

Re: Wertmarke bei Inspektion?!

Verfasst: 18. Jul 2013, 21:18
von renaultopa
Diese "Mobilitätsgarantie" (Pannehilfe, Abschleppen, Leihwagen) in Rahmen der Wartung wird meinens Wissens von der Axa-Versicherung getragen und nicht von Renault. Diese Assistance kommt im Pannenfall, muss aber nicht unbedingt Renaulterfahrene Mechaniker haben und schleppt aber ggfs. die Fahrzeuge zu Renault, die Abwicklung erfolgt aber über die Assistance. Wer sich - zumindest nach Ablauf der Werksgarantie- im Pannenfall unmittelbar an seine Renaultwerkstatt wendet ohne vorher die Assistance eingeschaltet zu haben, bleibt trotz bezahlter "Mobilitätsgarantie" auf den Abschleppkosten sitzen und erhält auch keinen kostenlosen Mietwagen.

renaultopa

Re: Wertmarke bei Inspektion?!

Verfasst: 18. Jul 2013, 21:54
von tomruevel
Moin,

wer in einem Pannenfall (egal ob außer- oder innerhalb der Garantie) sein Fahrzeug noch bis auf den Werkstatthof verfrachtet (oder schiebt).
Der erhält auch die anderen Leistungen der Mobilitätsgarantie nicht.

Es ist also besser das Ding eine Straße vorher hinzustellen und für den Rest die Mobilitätsgarantie zu bemühen.