R-Link: Keine Blitzerwarnung
Verfasst: 25. Nov 2013, 21:15
Huhu,
Ist Euch auch schon aufgefallen, dass der Blitzerwarndienst beim R-LInk Navi nicht funktioniert??? Man kann Ihn zwar aktivieren, aber er zeigt überhaupt keinen einzigen Blitzer an, auch auf Strecken, auf denen schon seit Jahren Blitzer stehen.
Ich habe darauf hin schon wieder mal den Kundendienst von Renault Deutschland kontaktiert, der mir folgendes schrieb:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.11.2013.
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen die Radarwarnfunktion für das Navigationssystem des R-Link nicht freischalten können.
Eine Anwendung dieser Radarwarnfunktion ist in Deutschland nicht erlaubt.
Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon unter der Rufnummer 02232-737600 von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr oder per E-Mail unter der Adresse dialog.deutschland@renault.de.
Mit freundlichen Grüßen
Direktion Qualität und Kundendienst
Da war ich schon erstaunt, Ich habe immer gedacht die Dinger sind beim Navi erlaubt, denn bei anderen Navis funtioniert es ja auch, habe dann mal bei Google reingeschaut und dann der Schock !!!! :shock: :shock: :shock:
Mal schnell vor einem Blitzer abbremsen und danach wieder ungezügelt Gas geben – mit einem Radarwarner kein Problem. Wenn die Strafzettelbremse in einem Navigationsgerät steckt, umso besser. Allein: Was vielen Autofahrern legal erscheint, ist in Deutschland verboten. Wer mit einem Navigationsgerät mit Radarwarner erwischt wird, dem drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. In anderen Ländern werden sogar bis zu 1500 Euro Bußgeld fällig.
Navigationsgeräte mit Radarwarner gibt es mittlerweile in allen Preisklassen. Mit einem kleinen Symbol auf der Karte und zumeist einem unüberhörbaren Signalton weisen die Digitallotsen auf Starenkasten hin. Rechtzeitig gebremst umgehen Autofahrer so jede Tempofalle. Doch was viele Verbraucher verwirrt oder gar nicht wissen: In Deutschland ist es bereits seit 2002 verboten, eine Radarwarn-Funktion im Navigationsgerät zu nutzen.
Straßenverkehrsordnung mit eindeutiger Regelung
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist es dem Fahrer untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Auch wenn Navigationsgeräte nicht ausdrücklich in dem Paragrafen erwähnt werden, "vertreten Juristen einhellig die Auffassung, dass auch Navigationsgeräte mit Radarfallenoverlay unter das Verbot fallen", sagte der Berliner Fachanwalt Alexander Biernacki zu t-online.de.
Für den Automobilclub von Deutschland (AvD) ist der Absatz ein Streitpunkt. "Schon die Formulierung 'das dafür bestimmt ist' spricht ganz klar gegen Navis als Gerät zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen", sagte AvD-Verkehrsrechtsexperte Herbert Engelmohr. Verboten ist lediglich die Nutzung der Software.
Bußgeld droht bei Navigationsgerät mit Radarwarner
Die Strafe ist saftig, wenn sich Autofahrer mit Radarwarner im Navigationsgerät erwischen lassen: Vier Punkte in Flensburg und eine Ordnungsstrafe von 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. Zudem dürfen Polizisten die Speicherkarte oder CD, auf denen die Orte von Radarfallen gespeichert sind, sogar sicherstellen und vernichten. Dabei kommt es nicht mal darauf an, ob der Radarwarner aktiviert ist oder nicht. "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat.
Navigationsgeräte-Hersteller verstecken Radarwarner
Die Verwirrung unter Verbrauchern ist aber nach wie vor groß, denn Navigationsgeräte werden weiterhin mit Radarwarn-Funktionen ausgeliefert. Bei älteren Modellen sind diese sogar ab Werk scharf gestellt. Manche Navigationsgeräte wurden sogar mit diesem umstrittenen Service beworben, was bei Kunden durchaus zum Kauf geführt haben könnte. Mittlerweile haben fast alle Hersteller auf die Gesetzeslage reagiert. Falk und Garmin beispielsweise liefern ihre Navigationsgeräte ohne Radarwarner aus, bieten aber entsprechende Sonderziele (Points of Interest) zum Herunterladen im Internet an. Doch dieser teilweise kostenpflichtige Download darf nur vor Fahrtantritt genutzt werden.
Radiosender dürfen warnen
Unterwegs hilft nur das Autoradio weiter, da Radiosender in Deutschland auf Radarfallen hinweisen dürfen. Im Unterschied zu einem Navigationsgerät mit Radarwarner zeigt ein Autoradio selbst nichts an und stört auch nichts. "Es überträgt lediglich eine Sendung, in der ein Dritter über Verkehrsüberwachungen berichtet. Seit Jahren ist es eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung, dass Radiosendern erlaubt ist, vor Blitzern zu warnen", sagte Biernacki.
Tja man lernt eben nie aus, jetzt ist mir schon klar warum die Funktion nicht freigeschaltet wird :green:
MFG Bruzzler72
Ist Euch auch schon aufgefallen, dass der Blitzerwarndienst beim R-LInk Navi nicht funktioniert??? Man kann Ihn zwar aktivieren, aber er zeigt überhaupt keinen einzigen Blitzer an, auch auf Strecken, auf denen schon seit Jahren Blitzer stehen.
Ich habe darauf hin schon wieder mal den Kundendienst von Renault Deutschland kontaktiert, der mir folgendes schrieb:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.11.2013.
Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen die Radarwarnfunktion für das Navigationssystem des R-Link nicht freischalten können.
Eine Anwendung dieser Radarwarnfunktion ist in Deutschland nicht erlaubt.
Für weitere Fragen und Wünsche stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns per Telefon unter der Rufnummer 02232-737600 von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr oder per E-Mail unter der Adresse dialog.deutschland@renault.de.
Mit freundlichen Grüßen
Direktion Qualität und Kundendienst
Da war ich schon erstaunt, Ich habe immer gedacht die Dinger sind beim Navi erlaubt, denn bei anderen Navis funtioniert es ja auch, habe dann mal bei Google reingeschaut und dann der Schock !!!! :shock: :shock: :shock:
Mal schnell vor einem Blitzer abbremsen und danach wieder ungezügelt Gas geben – mit einem Radarwarner kein Problem. Wenn die Strafzettelbremse in einem Navigationsgerät steckt, umso besser. Allein: Was vielen Autofahrern legal erscheint, ist in Deutschland verboten. Wer mit einem Navigationsgerät mit Radarwarner erwischt wird, dem drohen Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe. In anderen Ländern werden sogar bis zu 1500 Euro Bußgeld fällig.
Navigationsgeräte mit Radarwarner gibt es mittlerweile in allen Preisklassen. Mit einem kleinen Symbol auf der Karte und zumeist einem unüberhörbaren Signalton weisen die Digitallotsen auf Starenkasten hin. Rechtzeitig gebremst umgehen Autofahrer so jede Tempofalle. Doch was viele Verbraucher verwirrt oder gar nicht wissen: In Deutschland ist es bereits seit 2002 verboten, eine Radarwarn-Funktion im Navigationsgerät zu nutzen.
Straßenverkehrsordnung mit eindeutiger Regelung
Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt. Demnach ist es dem Fahrer untersagt, "ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Auch wenn Navigationsgeräte nicht ausdrücklich in dem Paragrafen erwähnt werden, "vertreten Juristen einhellig die Auffassung, dass auch Navigationsgeräte mit Radarfallenoverlay unter das Verbot fallen", sagte der Berliner Fachanwalt Alexander Biernacki zu t-online.de.
Für den Automobilclub von Deutschland (AvD) ist der Absatz ein Streitpunkt. "Schon die Formulierung 'das dafür bestimmt ist' spricht ganz klar gegen Navis als Gerät zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen", sagte AvD-Verkehrsrechtsexperte Herbert Engelmohr. Verboten ist lediglich die Nutzung der Software.
Bußgeld droht bei Navigationsgerät mit Radarwarner
Die Strafe ist saftig, wenn sich Autofahrer mit Radarwarner im Navigationsgerät erwischen lassen: Vier Punkte in Flensburg und eine Ordnungsstrafe von 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. Zudem dürfen Polizisten die Speicherkarte oder CD, auf denen die Orte von Radarfallen gespeichert sind, sogar sicherstellen und vernichten. Dabei kommt es nicht mal darauf an, ob der Radarwarner aktiviert ist oder nicht. "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat.
Navigationsgeräte-Hersteller verstecken Radarwarner
Die Verwirrung unter Verbrauchern ist aber nach wie vor groß, denn Navigationsgeräte werden weiterhin mit Radarwarn-Funktionen ausgeliefert. Bei älteren Modellen sind diese sogar ab Werk scharf gestellt. Manche Navigationsgeräte wurden sogar mit diesem umstrittenen Service beworben, was bei Kunden durchaus zum Kauf geführt haben könnte. Mittlerweile haben fast alle Hersteller auf die Gesetzeslage reagiert. Falk und Garmin beispielsweise liefern ihre Navigationsgeräte ohne Radarwarner aus, bieten aber entsprechende Sonderziele (Points of Interest) zum Herunterladen im Internet an. Doch dieser teilweise kostenpflichtige Download darf nur vor Fahrtantritt genutzt werden.
Radiosender dürfen warnen
Unterwegs hilft nur das Autoradio weiter, da Radiosender in Deutschland auf Radarfallen hinweisen dürfen. Im Unterschied zu einem Navigationsgerät mit Radarwarner zeigt ein Autoradio selbst nichts an und stört auch nichts. "Es überträgt lediglich eine Sendung, in der ein Dritter über Verkehrsüberwachungen berichtet. Seit Jahren ist es eine gefestigte, obergerichtliche Rechtsprechung, dass Radiosendern erlaubt ist, vor Blitzern zu warnen", sagte Biernacki.
Tja man lernt eben nie aus, jetzt ist mir schon klar warum die Funktion nicht freigeschaltet wird :green:
MFG Bruzzler72