Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

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seven
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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von seven »

udogigahertz hat geschrieben: - Am besten kauft man einen Renault beim Renault-Händler, einen BMW beim BMW-Händler usw. Warum? Nun, weil diese Händler genau ihre Autos kennen, sie wissen, wo die Schwachstellen sind, worauf man achten muss, die wissen auch genau, was alles bei welcher Wartung zu wechseln ist, die haben auch alle Verbrauchsteile vorrätig und müssen diese nicht erst umständlich bestellen.

Ausnahmen bestätigen ja bekanntlich die Regel: Renault kennt das Problem des Wasserablaufes unter der Frontscheibe bei älteren Jahrgängen oder Wagen, die unter Bäumen etc stehen müssen. Aber wenn Du Pech hast, klären Sie Dich bei Renault nicht auf oder warten das nicht eigenständig, da weiss der Nissanhändler um die Ecke besser Bescheid, der hatte gerade einen auf dem Hof stehen mit dem selben Problem :-)
Ich will meine persönliche Geschichte des Wassereinbruchs hier nicht (schon wieder) breit treten und auch keine Verschwörungstheorien basteln.
Zu der Aussage, das man den ein oder anderen Mangel ja mal "laufen" lassen kann, weil der fachlich unversierte Kunde für den Folgeschaden die Werkstatt schon nicht
in Haftung nehmen wird, lasse ich mich trotzdem hinreissen.

Aber es geht auch anders. Es muss eben nicht unbedingt die Markenwerkstatt sein, bei der man besser fährt oder einkauft.

udogigahertz
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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von udogigahertz »

seven hat geschrieben:
Aber es geht auch anders. Es muss eben nicht unbedingt die Markenwerkstatt sein, bei der man besser fährt oder einkauft.
Nein, natürlich kann man auch mal ein Schnäppchen bei einem freien Händler oder einem Händler einer anderen Marke machen, keine Frage. Meine Aussage war eher allgemeiner Natur (in der Regel .....).

Wie soll jedoch der unwissende Kunde, der sich mit den Besonderheiten und Eigenarten einer Marke, eines Modells, eben NICHT auskennt, das vorher wissen, ob der betreffende nicht-Renault-Händler die große Ahnung von eben diesem Modell hat?

Wenn man als erfahrener alter Hase natürlich schon selber um die Schwachstellen weiß, kann man sich ja leicht vom Zustand selber überzeugen und natürlich vom Wissensstand des Verkäufers.

Aber ein Problem bleibt: Um einen Sachmangel beheben zu lassen, MUSS man sich unbedingt an den verkaufenden Händler wenden. Der KÖNNTE natürlich damit einverstanden sein, dass man sich an eine Renault-Markenwerkstatt wendet, die dann im Hintergrund mit dem verkaufenden Händler abrechnet bzw. dass man dann mit dieser Rechnung sich an den verkaufenden Händler wendet und dieser sie bezahlt. Er muss aber auch nicht, er kann darauf bestehen, dass man das Auto zu ihm bringt und nur er sodann repariert.


Grüße
Udo

jenki
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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von jenki »

Hallole,
ich sehe auch noch nicht so ganz, was das jetzt mit einem Scenic als Modell zu tun hat.
Ob der Wagen eine Kupplung hat und den Zustand der Reifen sollte man m.E. selbst prüfen können, wenn man einen Wagen mit hoher Laufleistung bei einem freien oder Fremdhändler kauft, den man nicht kennt. Denn was "guter Zustand" oder "sind noch gut" ist sieht halt jeder anders. Wenn da jemand einen Wartungsstau auflaufen läßt wird ein freier Händler beim Wiederverkauf natürlich versuchen sein Kosten zu minimieren.
Wenn der Zustand allerdings definitiv anders als vertraglich zugesichert ist, dann braucht man nichtmal eine Rechtsschutzversicherung. Über einen solchen Auftrag freut sich jeder Anwalt.
Bei Renault Händlern kann das durchaus anders aussehen, auch wenn es kein 5Sterne Wagen ist (warum wohl gibts auch bei Renault diese Abstufung). Denn mit der Wartung müssen die Händler ja die Mobilitätsgarantie mit ausgeben. Dadurch sind sie unter gewissem Druck, die Wagen auch gut durchzuschauen.
Glühkerzen gelten allerdings allgemein als Verschleißteil, da ihre Lebensdauer stark von den Fahrumständen abhängt. Die können auch viel früher schon verbraucht sein.

udogigahertz
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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von udogigahertz »

jenki hat geschrieben:Hallole,
ich sehe auch noch nicht so ganz, was das jetzt mit einem Scenic als Modell zu tun hat.
Im Prinzip nichts, das kann auf jedes ähnlich alte und ähnlich viel gefahrene Auto zutreffen. Aber in diesem Fall ist es nun mal ein Scenic.

Glühkerzen gelten allerdings allgemein als Verschleißteil, da ihre Lebensdauer stark von den Fahrumständen abhängt. Die können auch viel früher schon verbraucht sein.

Das ist ein strittiger Punkt, eigentlich sind Glühstifte KEINE Verschleißteile in dem Sinne wie Bremsbeläge, Bremsscheiben, Kupplungsbeläge, Papierluftfilter, Scheibenwischer usw., sondern Teile, die einem gewissen Verschleiß unterliegen, so wie alles am Auto, auch der Lack leidet im Laufe der Zeit, Türdichtungen können porös werden usw., müssen irgendwann ersetzt werden, dennoch gelten diese Teile nicht als Verschleißteile in diesem Sinne.

Beweis ist die Wartungsvorschrift der Hersteller: Keiner schreibt vor, diese Glühstifte regelmäßig zu ersetzen, da sie sich verschleißen könnten. Normalerweise sollten die ein Autoleben lang halten und die meisten tun es ja auch.

Aber klar wird die Werkstatt/der verkaufende IMMER behaupten, dass so ein Glühstift ein Verschleißteil wäre ....... würde ich ja auch, wenn ich ein Händler wäre, wenns der Kunde glaubt und zahlt?

Allerdings kommt bei so einem viel gelaufenen Auto (100.000 Kilometer) noch ein Aspekt hinzu und das ist das Alter allgemein, die Rechtsprechung zieht durchaus Alter und Laufleistung in ihre Betrachtungen mit ein und verlässt sich auf Gutachteraussagen, wenn die also zu dem Schluss kommen, dass man bei so einem alten Auto schon mal mit defekten Glühstiften rechnen können muss ............ wars das und es handelt sich um normalen Verschleiß. Bei jüngeren und viel weniger gelaufenen Autos wird das anders aussehen.

Grüße
Udo

jenki
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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von jenki »

Hallole,
möglicherweise ist das strittig. Die Autonerds vom ADAC zählen Glühstifte jedenfalls zu "Verschleißteilen", auch anderslautende Urteile aus Rechtsstreitigkeiten sind mir keine bekannt.

In den Wartungsvorschriften werden solche Sachen gelistet, die abhängig von Laufleistung/Zeit regelmäßig gewechselt werden müssen. Daraus kann man nicht ableiten, was Verschleißteile sind. Auch die Bremsscheiben werden anders als Öl nicht regelmäßig sondern abhängig vom Verschleiß gewechselt. Das können dann 30000 aber auch 120000km sein.
In den Serviceverträgen listet Renault (u.a.) Glühkerzen ebenfalls nicht unter Wartungsleistungen auf, sondern als Verschleißteil: http://www.renault-schumacher.de/filead ... 3%A4ge.pdf

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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von Baerle »

udogigahertz hat geschrieben:Manuel, nun diese Rechtsschutzversicherung hat man für alle Fälle, wenns nicht anders geht und man den Rechtsweg einschlagen muss.

Die Existenz einer solchen Versicherung kann aber doch nicht dazu führen, dass man allzu blauäugig jeden denkbaren Fehler macht und dann immer mit dem Rechtsanwalt droht, macht man das nämlich zu oft, so wird die Rechtsschutzversicherung den Vertrag kündigen und außerdem: Was ist das für eine Einstellung?

Mir wäre eine gütliche Einigung immer lieber als jahrelang vor Gericht zu streiten, ...

Die gütliche Einigung war nie auch nur im Geringsten eine Option - sämtliche Versuche meinerseits wurden vom Händler abgeblockt. In diesem Fall waren 2 Optionen möglich: Entweder (so wie leider von mir praktiziert) kleinbeigeben und selber zahlen oder eben Rechtsanwalt bzw. Rechtsschutzversicherung einschalten.

Über meine "Blauäugigkeit" und Einstellung steht Dir kein Urteil zu.

mfg

Manuel

P.S. für mich ist das Thema erledigt - habe meine Lehren gezogen. Die letzte: Wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen ...

udogigahertz
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Re: Resumée nach fast 2 Jahren Scenic

Beitrag von udogigahertz »

Baerle hat geschrieben:
udogigahertz hat geschrieben:Manuel, nun diese Rechtsschutzversicherung hat man für alle Fälle, wenns nicht anders geht und man den Rechtsweg einschlagen muss.

Die Existenz einer solchen Versicherung kann aber doch nicht dazu führen, dass man allzu blauäugig jeden denkbaren Fehler macht und dann immer mit dem Rechtsanwalt droht, macht man das nämlich zu oft, so wird die Rechtsschutzversicherung den Vertrag kündigen und außerdem: Was ist das für eine Einstellung?

Mir wäre eine gütliche Einigung immer lieber als jahrelang vor Gericht zu streiten, ...

Die gütliche Einigung war nie auch nur im Geringsten eine Option - sämtliche Versuche meinerseits wurden vom Händler abgeblockt. In diesem Fall waren 2 Optionen möglich: Entweder (so wie leider von mir praktiziert) kleinbeigeben und selber zahlen oder eben Rechtsanwalt bzw. Rechtsschutzversicherung einschalten.

Über meine "Blauäugigkeit" und Einstellung steht Dir kein Urteil zu.

mfg

Manuel

P.S. für mich ist das Thema erledigt - habe meine Lehren gezogen. Die letzte: Wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen ...
Manuel, hier geht es nicht um Spott (woraus willst du hier Spott erkannt haben?), sondern um den Informationsaustausch nach gewissen ..... Unpässlichkeiten und Erfahrungen.

Genau DAS ist hier erfolgt, dafür gilt dir mein Dank.

Dass du "blauäugig" gehandelt hast, das hast du ja selbst geschrieben, von anderen kam das nicht, sondern von dir selbst.

Ich habe nur präzise alle deine Fehler aufgelistet, ohne Wertung, jedoch eben auch ohne Beschönigungen oder Verharmlosungen und mein Unverständnis darüber geäußert, was die Zielrichtung deines Beitrages gewesen sein sollte, wenn dein Beitrag rein als Information gedacht war, so hättest du das ja auch mal erwähnen können.

Nochmals Danke für deine Antworten, so tappt man nicht im Dunkeln.


Grüße
Udo

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