Vom Händler aufs Kreuz gelegt
-
- Neues Forumsmitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 24. Aug 2007, 17:46
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Vom Händler aufs Kreuz gelegt
Hallo,
ich habe mit meinem Renault-Händler das Problem, dass ich erst bei Übergabe des Scenic (Jahreswagen) und Zulassungsbescheinigung davon Kenntnis erlangt habe, dass der Vorbesitzer eine Autovermietung war. Im Kaufvertrag war die Frage nach einem gewerblichen Vorbesitzer verneint.
Den Wagen fahre ich jetzt seit 3 Wochen und war schon x-Mal in der Werkstatt, um Mängel beheben zu lassen, wobei das defekte Navi-Gerät bis heute noch nicht mal nachgesehen wurde.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir, vielleicht aus eigener Erfahrung, Tipps geben könntet, wie ich mich am besten verhalte und welche Rechte ich nun habe. Muss der Wagen vom Händler zurück genommen werden?
Es wäre super lieb, wenn du mir bald antworten würdet.
Liebe Grüße
Birgit
ich habe mit meinem Renault-Händler das Problem, dass ich erst bei Übergabe des Scenic (Jahreswagen) und Zulassungsbescheinigung davon Kenntnis erlangt habe, dass der Vorbesitzer eine Autovermietung war. Im Kaufvertrag war die Frage nach einem gewerblichen Vorbesitzer verneint.
Den Wagen fahre ich jetzt seit 3 Wochen und war schon x-Mal in der Werkstatt, um Mängel beheben zu lassen, wobei das defekte Navi-Gerät bis heute noch nicht mal nachgesehen wurde.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir, vielleicht aus eigener Erfahrung, Tipps geben könntet, wie ich mich am besten verhalte und welche Rechte ich nun habe. Muss der Wagen vom Händler zurück genommen werden?
Es wäre super lieb, wenn du mir bald antworten würdet.
Liebe Grüße
Birgit
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 2475
- Registriert: 23. Sep 2006, 15:58
- Scenicmodell: Scenic 1 P2 1.6 16V
- Kurzbeschreibung: Farbe: C99 (Geccogrün)
besondere Merkmale: 30 Parkdellen allein auf der Beifahrerseite - Ausstattung: Expression
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Ich hoffe, Du hast Verkehrsrechtsschutz! Denn in diesem Falle würde ich ganz schnell zu einem Rechtsanwalt gehen. Der Vertrag dürfte eigentlich nichtig sein, da ein wesentlicher Bestandteil (nicht gewerblicher Vorbesitzer) nicht erfüllt ist.
Somit kannst Du im Normalfall das Fahrzeug zurückgeben und der Händler muss Dir Dein Geld wieder geben. Das ist das selbe wie bei einem Privatkaufvertrag, wenn ein Unfall verschwiegen wird kann man auch nach einem Jahr noch zurücktreten!
Somit kannst Du im Normalfall das Fahrzeug zurückgeben und der Händler muss Dir Dein Geld wieder geben. Das ist das selbe wie bei einem Privatkaufvertrag, wenn ein Unfall verschwiegen wird kann man auch nach einem Jahr noch zurücktreten!
-
- Neues Forumsmitglied
- Beiträge: 2
- Registriert: 24. Aug 2007, 17:46
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Danke, ich werde gleich Montag bei meiner Rechtsschutzversicherung anrufen.
Was ist aber, wenn der Händler das Auto sofort zurück nimmt? Ich habe täglich einen Weg zur Arbeit von 120 km, muss mir der Händler den jetzigen Wagen eine Zeit lang zur Verfügung stellen, bis ich einen neuen Wagen habe oder kann ich evtl. auf seine Kosten einen Leihwagen nehmen? Irgendwie habe ich ja schon ein Mietauto oder wie oder was? :?:
Ich weiß, dass sich hier keine Rechtsanwälte tummeln, aber ich bin im Moment echt hilflos.....
Liebe Grüße
Birgit
Was ist aber, wenn der Händler das Auto sofort zurück nimmt? Ich habe täglich einen Weg zur Arbeit von 120 km, muss mir der Händler den jetzigen Wagen eine Zeit lang zur Verfügung stellen, bis ich einen neuen Wagen habe oder kann ich evtl. auf seine Kosten einen Leihwagen nehmen? Irgendwie habe ich ja schon ein Mietauto oder wie oder was? :?:
Ich weiß, dass sich hier keine Rechtsanwälte tummeln, aber ich bin im Moment echt hilflos.....
Liebe Grüße
Birgit
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 2475
- Registriert: 23. Sep 2006, 15:58
- Scenicmodell: Scenic 1 P2 1.6 16V
- Kurzbeschreibung: Farbe: C99 (Geccogrün)
besondere Merkmale: 30 Parkdellen allein auf der Beifahrerseite - Ausstattung: Expression
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Auch da kann Dir vom Rechtsberater/ Rechtsanwalt geholfen werden. Es kann durchaus der Fall sein, das Dir ein Leihwagen für einen bestimmten Zeitraum zusteht.
Andere Möglichkeit wäre, das das Auto gewandelt wird. D.h. Du bekommst einen anderen Wagen und der Minderwert wird Dir ausgezahlt, Mehrwert muss von Dir eventuell getragen werden.
Andere Möglichkeit wäre, das das Auto gewandelt wird. D.h. Du bekommst einen anderen Wagen und der Minderwert wird Dir ausgezahlt, Mehrwert muss von Dir eventuell getragen werden.
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 3211
- Registriert: 27. Apr 2004, 10:06
- Scenicmodell: keiner mehr
- Kurzbeschreibung: Bis zum Motorplatzer 9/2009: SCII Ph1 09/04 Luxe Priv 1.9dci
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Ich würde mich vorher schon erkundigen, wo es einen günstigen Leihwagen gibt und nach einem anderen Auto umsehen, BEVOR ich die Rückgabe des Autos veranlassen würde.
Dazu würde ich (nach diesen Vorarbeiten) erst einma mit dem Händler selbst reden. Der wird Dir wahrscheinlich erst einmal einen unerheblichen Preisnachlass vorschlagen (vielleicht 500 Euro?). Da kannst Du dann das Feilschen anfangen, wenn du willst; denke aber an die Preisminderung, wenn DU dann mal wieder verkaufst!
Wenn du das Auto nicht mehr möchtest (Montagsgurke würde mich bedeutend mehr stören als Mietwagen), dann bleibt Dir wohl nur die Rückabwicklung des Geschäftes. Das sollte rechtlich unter den geschilderten Voraussetzungen kein großes Problem sein.
Dann wird aufgerechnet: Deine Unkosten (Zulassung, eventuelle Reparaturkosten, etc...) und Unbequemlichkeiten einerseits, die gefahrenen km (nach Tabelle: xx ct/km)andererseits.
Du gibst das Auto zurück und das wars. Da brauchst Du nicht mal einen Anwalt für. Wenn der Händler nicht vollends blöde ist, dann wir er Dir genau das vorschlagen. Da kann man dann auch noch eine Übergangszeit ausmachen, die aber im eigenen Interesse möglichst kurz sein sollte.
Am Besten fährst Du natürlich, wenn du (wirklich???) bei genau dem Händler wieder das neue Auto kaufen würdest.
Mach alles schriftlich; nimm Zeugen zu jedem Gespräch mit und lass Dich nicht einwickeln. So was kann mal passieren; wichtig ist, wie dann beide Seiten damit umgehen...
Viel Glück!
Anfänger
Dazu würde ich (nach diesen Vorarbeiten) erst einma mit dem Händler selbst reden. Der wird Dir wahrscheinlich erst einmal einen unerheblichen Preisnachlass vorschlagen (vielleicht 500 Euro?). Da kannst Du dann das Feilschen anfangen, wenn du willst; denke aber an die Preisminderung, wenn DU dann mal wieder verkaufst!
Wenn du das Auto nicht mehr möchtest (Montagsgurke würde mich bedeutend mehr stören als Mietwagen), dann bleibt Dir wohl nur die Rückabwicklung des Geschäftes. Das sollte rechtlich unter den geschilderten Voraussetzungen kein großes Problem sein.
Dann wird aufgerechnet: Deine Unkosten (Zulassung, eventuelle Reparaturkosten, etc...) und Unbequemlichkeiten einerseits, die gefahrenen km (nach Tabelle: xx ct/km)andererseits.
Du gibst das Auto zurück und das wars. Da brauchst Du nicht mal einen Anwalt für. Wenn der Händler nicht vollends blöde ist, dann wir er Dir genau das vorschlagen. Da kann man dann auch noch eine Übergangszeit ausmachen, die aber im eigenen Interesse möglichst kurz sein sollte.
Am Besten fährst Du natürlich, wenn du (wirklich???) bei genau dem Händler wieder das neue Auto kaufen würdest.
Mach alles schriftlich; nimm Zeugen zu jedem Gespräch mit und lass Dich nicht einwickeln. So was kann mal passieren; wichtig ist, wie dann beide Seiten damit umgehen...
Viel Glück!
Anfänger
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 2475
- Registriert: 23. Sep 2006, 15:58
- Scenicmodell: Scenic 1 P2 1.6 16V
- Kurzbeschreibung: Farbe: C99 (Geccogrün)
besondere Merkmale: 30 Parkdellen allein auf der Beifahrerseite - Ausstattung: Expression
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Tja Anfänger, ich für meinen Teil würde mich in diesem Falle als "Anfänger" (kleiner Wortwitz) betrachten. Aus diesem Grunde wäre es nur dumm wenn man es selbst versucht! Wozu gibt es eine Rechtsschutz, wenn Sie keiner in Anspruch nimmt. Wenn ich einen Anwalt nehme, der sich mit der Rechtslage genau auskennt fühle ich mich sehr viel wohler.
Und deshalb bleib ich dabei: Geh lieber zum Rechtsanwalt und lass Dich genau beraten, bevor Du ein zweitel Mal abgezockt wirst!
Und deshalb bleib ich dabei: Geh lieber zum Rechtsanwalt und lass Dich genau beraten, bevor Du ein zweitel Mal abgezockt wirst!
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 3211
- Registriert: 27. Apr 2004, 10:06
- Scenicmodell: keiner mehr
- Kurzbeschreibung: Bis zum Motorplatzer 9/2009: SCII Ph1 09/04 Luxe Priv 1.9dci
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Naja, wenn jeder so denkt, dann steigen die Versicherungsbeiträge irgendwann endgültig ins unermessliche. Und gerade in Bayern ist bei vielen Mittelständlern (Autohändler sind das ja meist auch) Hopfen und Malz endgültig verloren, wenn es "gerichtsmassig" wird. Da kann man(n) den Anwalt auch als Provokation/Kriegserklärung auffassen...
Das wäre dann Öl ins Feuer bzw. Schnaps ins Bier gegossen...
Ich bin immer noch so naiv zu glauben, dass man durch vernünftige Kommunikation die meisten Probleme auch ohne großes Geldverheizen lösen kann.
" Erst wenn der Klotz grob wird, dann braucht es einen groben Keil".
Das -finde ich- muss jeder selbst immer so lösen, wie er sich in der jeweiligen Situation wohl und sicher fühlt.
Da gibt es wohl keine allgemeingültige Regel. das entscheidet immer der persönliche Eindruck und die persönliche Interpretation der aktuellen Situation
Gruß
Anfänger
>>>Jedem das seine<<<
Das wäre dann Öl ins Feuer bzw. Schnaps ins Bier gegossen...
Ich bin immer noch so naiv zu glauben, dass man durch vernünftige Kommunikation die meisten Probleme auch ohne großes Geldverheizen lösen kann.
" Erst wenn der Klotz grob wird, dann braucht es einen groben Keil".
Das -finde ich- muss jeder selbst immer so lösen, wie er sich in der jeweiligen Situation wohl und sicher fühlt.
Da gibt es wohl keine allgemeingültige Regel. das entscheidet immer der persönliche Eindruck und die persönliche Interpretation der aktuellen Situation
Gruß
Anfänger
>>>Jedem das seine<<<
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 2475
- Registriert: 23. Sep 2006, 15:58
- Scenicmodell: Scenic 1 P2 1.6 16V
- Kurzbeschreibung: Farbe: C99 (Geccogrün)
besondere Merkmale: 30 Parkdellen allein auf der Beifahrerseite - Ausstattung: Expression
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Genau auf ^^die^^ Antwort hab ich schon wieder gewartet.:roll:
Bovor der Rest gelesen wird: Ich habe nicht gesagt das er rechtlich gegen das Autohaus vorgehen soll, lediglich das er den Rechtsanwalt aufsuchen soll! Seriöse Anwälte geben erst einen Rat, bevor sie zum "groben" Mittel greifen!
So und nun der Rest:
Warum soll man denn bitte schön nicht einmal einen Anwalt um Rat fragen, wenn man schon eine Versicherung dafür hat? Nur so nebenbei: Bei der Krankenversicherung zahlt man auch ganze 14,3% (+-0,3%) vom Brutto. Angenommen das sind 300 EURO Prämie.
Zahlst Du die etwa einfach mal so, ohne den Arzt bei Beschwerden nicht um Rat zu fragen? Anwälte sind bei Auskünften auch nicht so teuer wie man meint (genauso wie Ärzte, die kosten zB ca. 40,-Euro für einen Check mit Krankschreibung (ich weiß es weil ichs selber zahlen muss)).
Und jetzt meine Preisfrage: Wieviel bekommst Du von Deiner KFZ-Rechtsschutz wieder, wenn Du sie das ganze Jahr nicht nutzt? Antwort kenne ich schon: NICHTS! Anders wie bei Krankenversicherungen gibt es die Prämie-Zurück-Option nämlich nicht. Sollte es bei Dir anders sein dann nenn mir Deine Rechtsschutzversicherung damit ich wechseln kann!
Ich persönlich meine das genau diese Aussagen "Nimm bitte die Versicherung nicht in Anspruch, weil sonst erhöhen sich die Beiträge aller!" dazu führen, dass die Versicherer sich immer mehr heraus nehmen. Wenn alle so denken würden würde ich sofort auf Versicherungsmakler umsteigen und jeden eine "Bloß-nicht-benutzen-Versicherung" andrehen, bei der die Versicherungspämien ca. 50% des Nettoeinkommens sind und auf mein Konto gutgeschrieben werden. :wallb:
Ich weiß echt nicht wozu man so etwas hat, wenn man einen jeder rät es nicht zu benutzen! Wofür zahlt man denn? Nur das irgendwer davon profitiert? Nur damit die Versicherungsvorstände ein schönes Leben haben?
Wenn ich die Versicherung dann wegen nicht-in-Anspruchname kündige, woher holen sich die Versicherungen dann Ihr Geld? Natürlich werden dann andere Versicherungen teurer! Und ganz ohne gehts ja wohl dann auch nicht.
Aber all das war Offtopic und daher bestrafe ich mich erst mal selbst!
Danke
Bovor der Rest gelesen wird: Ich habe nicht gesagt das er rechtlich gegen das Autohaus vorgehen soll, lediglich das er den Rechtsanwalt aufsuchen soll! Seriöse Anwälte geben erst einen Rat, bevor sie zum "groben" Mittel greifen!
So und nun der Rest:
Warum soll man denn bitte schön nicht einmal einen Anwalt um Rat fragen, wenn man schon eine Versicherung dafür hat? Nur so nebenbei: Bei der Krankenversicherung zahlt man auch ganze 14,3% (+-0,3%) vom Brutto. Angenommen das sind 300 EURO Prämie.
Zahlst Du die etwa einfach mal so, ohne den Arzt bei Beschwerden nicht um Rat zu fragen? Anwälte sind bei Auskünften auch nicht so teuer wie man meint (genauso wie Ärzte, die kosten zB ca. 40,-Euro für einen Check mit Krankschreibung (ich weiß es weil ichs selber zahlen muss)).
Und jetzt meine Preisfrage: Wieviel bekommst Du von Deiner KFZ-Rechtsschutz wieder, wenn Du sie das ganze Jahr nicht nutzt? Antwort kenne ich schon: NICHTS! Anders wie bei Krankenversicherungen gibt es die Prämie-Zurück-Option nämlich nicht. Sollte es bei Dir anders sein dann nenn mir Deine Rechtsschutzversicherung damit ich wechseln kann!
Ich persönlich meine das genau diese Aussagen "Nimm bitte die Versicherung nicht in Anspruch, weil sonst erhöhen sich die Beiträge aller!" dazu führen, dass die Versicherer sich immer mehr heraus nehmen. Wenn alle so denken würden würde ich sofort auf Versicherungsmakler umsteigen und jeden eine "Bloß-nicht-benutzen-Versicherung" andrehen, bei der die Versicherungspämien ca. 50% des Nettoeinkommens sind und auf mein Konto gutgeschrieben werden. :wallb:
Ich weiß echt nicht wozu man so etwas hat, wenn man einen jeder rät es nicht zu benutzen! Wofür zahlt man denn? Nur das irgendwer davon profitiert? Nur damit die Versicherungsvorstände ein schönes Leben haben?
Wenn ich die Versicherung dann wegen nicht-in-Anspruchname kündige, woher holen sich die Versicherungen dann Ihr Geld? Natürlich werden dann andere Versicherungen teurer! Und ganz ohne gehts ja wohl dann auch nicht.
Aber all das war Offtopic und daher bestrafe ich mich erst mal selbst!
Danke
-
- Regelmässiger Fahrer im Forum
- Beiträge: 176
- Registriert: 19. Sep 2006, 11:41
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
Nun schaukelt Euch doch hier nicht gegenseitig hoch !
@Monty, die Frage ist, Was willst DU ?
Rechtlich hast Du alle Möglichkeiten:
1. Option
Wenn Du den Wagen behalten willst, kannst du mit dem Händler über eine Minderung des Kaufpreises verhandeln. Oder verlängerte Garantie, oder.... Also ab zum Händler und fragen, wie er sich das so vorstellt. Und danach ggf. zum Anwalt.
2. Option
Wenn Du den Wagen keinesfalls behalten willst, dann gehst Du zum Händler, stellst Dich dumm und fragst was er zu Deiner Forderung nach Rückgabe sagt. Danach dann ggf. zum Anwalt
Es kann bei Rücktritt vom Vertrag durch Dich dazu kommen, das Du die Nutzung bezahlen musst. Das können 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km sein. Aber wie gesagt, sprich dann mit deinem Anwalt
@Monty, die Frage ist, Was willst DU ?
Rechtlich hast Du alle Möglichkeiten:
1. Option
Wenn Du den Wagen behalten willst, kannst du mit dem Händler über eine Minderung des Kaufpreises verhandeln. Oder verlängerte Garantie, oder.... Also ab zum Händler und fragen, wie er sich das so vorstellt. Und danach ggf. zum Anwalt.
2. Option
Wenn Du den Wagen keinesfalls behalten willst, dann gehst Du zum Händler, stellst Dich dumm und fragst was er zu Deiner Forderung nach Rückgabe sagt. Danach dann ggf. zum Anwalt
Es kann bei Rücktritt vom Vertrag durch Dich dazu kommen, das Du die Nutzung bezahlen musst. Das können 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km sein. Aber wie gesagt, sprich dann mit deinem Anwalt
-
- Forums-Dauerfahrer
- Beiträge: 2475
- Registriert: 23. Sep 2006, 15:58
- Scenicmodell: Scenic 1 P2 1.6 16V
- Kurzbeschreibung: Farbe: C99 (Geccogrün)
besondere Merkmale: 30 Parkdellen allein auf der Beifahrerseite - Ausstattung: Expression
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
zum 1. Satz:Es kann bei Rücktritt vom Vertrag durch Dich dazu kommen, das Du die Nutzung bezahlen musst. Das können 0,67% des Kaufpreises pro gefahrene 1000 km sein. Aber wie gesagt, sprich dann mit deinem Anwalt
Das ist eben nicht immer so! Bei arglistiger Täuschung hat die Nutzung der Händler zu tragen. Nutzung musst Du dann zahlen, wenn Du das Auto aus anderen Gründen zurück gibst.
zum 2. Satz:
Das wiederum widerspricht Deinen anderen Aussagen. Erst schreibst Du er soll zum Händler sich dumm stellen (was ich persönlich für vollkommen falsch halte) und dann schreibst Du wieder er soll zum Anwalt! Schon ein bisschen komisch, aber gut.
Ganz allgemein zu meinen letzten Posting. Ich habe erst noch einmal klar gestellt, das er nicht klagen soll, sondern den Anwalt um Rat fragen soll. Immerhin kennt der sich da mit Sicherheit am ehersten aus.
Danach habe ich ganz allgemein ein Statement zu der Aussage getroffen. Das ging nicht direkt gegen Anfänger, und so will ich das auch verstanden wissen!