Treffer - versenkt!
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Treffer - versenkt!
Moin,
auf meiner heutigen kurzen Fahrt durch die Innenstadt haben einige Leute versucht, die von mir gerade genutzte Fahrspur durch unüberlegte Fahrmanöver streitig zu machen. Leider war der letzte Kollege dabei erfolgreich, was auf meiner Seite zu erheblichen Kampfspuren von der Stoßstange bis zur Beifahrertür führte.
Immerhin hat er den Unfall unverzüglich seiner Versicherung gemeldet, so dass mir eine Kostenübernahme für den Schaden bereits versichert wurde. Damit dürfte die Reparatur des Autos schon mal gesichert sein.
Mich würde nun interessieren, ob man irgendwo einsehen kann, wie hoch der Nutzungsausfall wäre, wenn ich für die Zeit der Reparatur auf einen Leihwagen verzichte?
Ausserdem ist mit dem Unfallschaden vermutlich ein Wertverlust verbunden. Muss ich da gegenüber der gegnerischen Versicherung gesondert aktiv werden und wenn ja, wie?
Würde mich über jeden Tipp freuen, wie ich mich in der Sache weiterhin verhalten soll, ohne gleich den Anwalt anzurufen.
auf meiner heutigen kurzen Fahrt durch die Innenstadt haben einige Leute versucht, die von mir gerade genutzte Fahrspur durch unüberlegte Fahrmanöver streitig zu machen. Leider war der letzte Kollege dabei erfolgreich, was auf meiner Seite zu erheblichen Kampfspuren von der Stoßstange bis zur Beifahrertür führte.
Immerhin hat er den Unfall unverzüglich seiner Versicherung gemeldet, so dass mir eine Kostenübernahme für den Schaden bereits versichert wurde. Damit dürfte die Reparatur des Autos schon mal gesichert sein.
Mich würde nun interessieren, ob man irgendwo einsehen kann, wie hoch der Nutzungsausfall wäre, wenn ich für die Zeit der Reparatur auf einen Leihwagen verzichte?
Ausserdem ist mit dem Unfallschaden vermutlich ein Wertverlust verbunden. Muss ich da gegenüber der gegnerischen Versicherung gesondert aktiv werden und wenn ja, wie?
Würde mich über jeden Tipp freuen, wie ich mich in der Sache weiterhin verhalten soll, ohne gleich den Anwalt anzurufen.
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Hi und erstmal "Beileid" zum Crash, im übrigen im Oberlehrer-Deutschland nicht allzu selten... :x
Nutzungsausfall-Entschädigung ist im Sinne der Schadensminderungspflicht des Geschädigten immer dann ratsam, wenn im Ausfallzeitraum nur relativ wenige Kilometer gefahren werden (je nach Gericht ca. 20...25 km/d), man geht dann davon aus, dass öffentliche bzw. andere Verkehrsmittel günstiger sind.
Diese Kosten werden über o.g. Nutzungsausfall- Entschädigung abgegolten bzw. können auch einzeln nachgewiesen werden...
Megane Scenic 1.6 16V - Klasse E bis 43 Euro/Tag;
Es kommen noch merkantile Wertminderung (abhängig vom Fahrzeugalter und -wert), Pauschale für Porto, Schreibkram, Telekommunikation...dazu.
Gutachterkosten (werden im allgemeinen nur ab einer Schadenssumme von 700,- Euro übernommen, unterhalb dieses Betrages genügt der Kostenvoranschlag der Werkstatt)...
Achtung! Besondere Vorsicht bei "großzügigen und kulanten" Rundumangeboten der gegnerischen Versicherung, alles in eigenen Werkstätten zu regeln - hier gibt es mehr schwarze Schafe und Trickser/ Täuscher, als man glaubt (Billigreparaturen, Reparaturwertkürzungen, Gebrauchttteile- Einbau etc.) - käme für mich nicht in Frage!!!
Oft werden auch Rep.-Kosten grundlos gekürzt, in der erwartung, das "Opfer" wird die Kröte schon schlucken...
http://www.unfallundwasnun.de/schadense ... sfall.html
http://www.versicherung.de/infocafe/1387.asp
Nutzungsausfall-Entschädigung ist im Sinne der Schadensminderungspflicht des Geschädigten immer dann ratsam, wenn im Ausfallzeitraum nur relativ wenige Kilometer gefahren werden (je nach Gericht ca. 20...25 km/d), man geht dann davon aus, dass öffentliche bzw. andere Verkehrsmittel günstiger sind.
Diese Kosten werden über o.g. Nutzungsausfall- Entschädigung abgegolten bzw. können auch einzeln nachgewiesen werden...
Megane Scenic 1.6 16V - Klasse E bis 43 Euro/Tag;
Es kommen noch merkantile Wertminderung (abhängig vom Fahrzeugalter und -wert), Pauschale für Porto, Schreibkram, Telekommunikation...dazu.
Gutachterkosten (werden im allgemeinen nur ab einer Schadenssumme von 700,- Euro übernommen, unterhalb dieses Betrages genügt der Kostenvoranschlag der Werkstatt)...
Achtung! Besondere Vorsicht bei "großzügigen und kulanten" Rundumangeboten der gegnerischen Versicherung, alles in eigenen Werkstätten zu regeln - hier gibt es mehr schwarze Schafe und Trickser/ Täuscher, als man glaubt (Billigreparaturen, Reparaturwertkürzungen, Gebrauchttteile- Einbau etc.) - käme für mich nicht in Frage!!!
Oft werden auch Rep.-Kosten grundlos gekürzt, in der erwartung, das "Opfer" wird die Kröte schon schlucken...
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Vielen Dank für die Antworten. Zusammen mit den Infos des ADAC, bin ich meiner Meinung nach ganz gut gerüstet für die Abwicklung des Schadens.
Das Angebot der gegnerischen Versicherung, eine ihrer Vertragswerkstätten mit der Reparatur zu beauftragen, habe ich eh sofort abgelehnt. Einen Termin in meiner Stammwerkstatt gibt es bereits und in Verbindung mit einer Abtretungserklärung für die Reparaturkosten sollte die Reparatur des Autos relativ problemlos über die Bühne gehen. Offen ist allerdings noch, ob ich einen Sachverständigen einschalten darf, da die Höhe des Schadens evtl. zu gering ist.
Sicher ist, dass ich nur Anspruch auf Nutzungsausfall haben werde, da meine tägliche Fahrleistung zu niedrig für einen Mietwagen ist. Die Einstufung in Gruppe E scheint mir realistisch zu sein, das werde ich aber beim ADAC noch genauer erfragen. Online habe ich leider nur Auszüge aus der Liste gefunden.
Bleiben noch die Unkostenpauschale von 25 € und der evtl. Wertverlust, die ich gegenüber der Versicherung selber geltend machen kann/muss. Dabei wäre natürlich ein Gutachten sehr hilfreich.
Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte oder habe ich noch etwas übersehen?
Das Angebot der gegnerischen Versicherung, eine ihrer Vertragswerkstätten mit der Reparatur zu beauftragen, habe ich eh sofort abgelehnt. Einen Termin in meiner Stammwerkstatt gibt es bereits und in Verbindung mit einer Abtretungserklärung für die Reparaturkosten sollte die Reparatur des Autos relativ problemlos über die Bühne gehen. Offen ist allerdings noch, ob ich einen Sachverständigen einschalten darf, da die Höhe des Schadens evtl. zu gering ist.
Sicher ist, dass ich nur Anspruch auf Nutzungsausfall haben werde, da meine tägliche Fahrleistung zu niedrig für einen Mietwagen ist. Die Einstufung in Gruppe E scheint mir realistisch zu sein, das werde ich aber beim ADAC noch genauer erfragen. Online habe ich leider nur Auszüge aus der Liste gefunden.
Bleiben noch die Unkostenpauschale von 25 € und der evtl. Wertverlust, die ich gegenüber der Versicherung selber geltend machen kann/muss. Dabei wäre natürlich ein Gutachten sehr hilfreich.
Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte oder habe ich noch etwas übersehen?
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Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte oder habe ich noch etwas übersehen?
Meist kann auch die eigene Versicherung helfen bzw. Tips geben. Eine Schadensmeldung mußt Du ja sowieso schreiben, auch wenn der Andere schuld war.
Wenn Du eine zuverlässige Werkstatt hast, dann ist bei eindeutiger Sachlage Abtretung die sinnvollste Lösung mit dem geringsten Eigenaufwand. Um die Wertminderung mußt Du Dich dann allerdings doch selbst kümmern.
Nur so meine Erfahrung.
Gruß + toi toi toi
Anfänger
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Um das Thema abzuschließen, will ich noch kurz über den Ausgang der Schadensabwicklung berichten:
Letzte Woche habe ich mein Auto wieder in den Ursprungszustand versetzen lassen, was mit Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.000 € verbunden war. Dabei wurden der Frontstoßfänger, der Kotflügel und die Spiegelkappe ausgetauscht sowie die Beifahrertür neu lackiert. Die Kostenübernahme wurde durch die Werkstatt noch vor Beginn der Reparatur endgültig mit der Versicherung abgestimmt.
Heute habe ich dann die Abrechung der gegnerischen Versicherung erhalten, in der mir die Zahlung des Nutzungsausfalls, der Kostenpauschale und des Wertverlustes in Aussicht gestellt wird.
Da sich mein Arbeitsaufwand auf zwei Telefonate mit der Versicherung beschränkte, ist aus meiner Sicht bei einem solch eindeutigen Bagatellschaden der Einsatz eines Anwalts auch im Nachhinein nicht erforderlich gewesen.
Letzte Woche habe ich mein Auto wieder in den Ursprungszustand versetzen lassen, was mit Reparaturkosten in Höhe von ca. 2.000 € verbunden war. Dabei wurden der Frontstoßfänger, der Kotflügel und die Spiegelkappe ausgetauscht sowie die Beifahrertür neu lackiert. Die Kostenübernahme wurde durch die Werkstatt noch vor Beginn der Reparatur endgültig mit der Versicherung abgestimmt.
Heute habe ich dann die Abrechung der gegnerischen Versicherung erhalten, in der mir die Zahlung des Nutzungsausfalls, der Kostenpauschale und des Wertverlustes in Aussicht gestellt wird.
Da sich mein Arbeitsaufwand auf zwei Telefonate mit der Versicherung beschränkte, ist aus meiner Sicht bei einem solch eindeutigen Bagatellschaden der Einsatz eines Anwalts auch im Nachhinein nicht erforderlich gewesen.
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Caligula2nd hat geschrieben:im Nachhinein
Hinterher ist man immer klüger - meine Erfahrung hat mich allerdings gelehrt, was von Versicherungen zu halten ist und das man oft nichtmal mit Anwalt zu seinem Recht, respektive seinem Schadensersatz kommt.
Ich hatte gerade noch wegen einem 1400 Euro Schaden nen Gutachter (von der Versicherung bestellt) hier. Die lassen nix unversucht um sich vor ihrer Zahlungsverpflichtung zu drücken.
Besser sieht es nur bei Kaskoschäden aus, da man dann gleichzeitig Kunde ist und nicht ganz so rüde abgespeist wird.
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Alufelgen 'Kubera' 16"
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aus eigener Erfahrung, vor allem bei unserem Letzten "Zwischenfall" (mir ist einer hinten drauf gefahren), kann ich nur sagen:
1) immer die Polizei kommen lassen!!
2) nicht mit kürzungen der rechnungen einverstanden geben...
Begründungen:
zu 1) unser letzter "Gegner" hat den Unfall nicht seiner Versicherung gemeldet, mit Aktenzeichen von der Polizei ist es aber trotzdem möglich sein Recht zu bekommen... hat zwar lange gedauert, allerdings haben wir dann doch nach vielen wochen (ich glaube es waren zwischen 2 und 3 monaten) unser geld bekommen...
2) wir wollten den schaden nicht in der werkstatt reparieren lassen, da wir mit dem kleinen schaden leben können. also wollten wir bargeld sehen... wir also den kostenvoranschlag eingereicht und gewartet... wie gesagt hat das seine zeit gedauert... irgendwann kam dann halt der verrechnungsscheck - und was war los? es fehlten gut 90€... nicht die welt, aber es geht ja ums prinzip... wir also nen brief geschrieben und n paar tage später flattert der scheck mit der restsumme bei uns ein... geht aso doch, man muss nur wollen^^
in diesem sinne
MfG Dominik
1) immer die Polizei kommen lassen!!
2) nicht mit kürzungen der rechnungen einverstanden geben...
Begründungen:
zu 1) unser letzter "Gegner" hat den Unfall nicht seiner Versicherung gemeldet, mit Aktenzeichen von der Polizei ist es aber trotzdem möglich sein Recht zu bekommen... hat zwar lange gedauert, allerdings haben wir dann doch nach vielen wochen (ich glaube es waren zwischen 2 und 3 monaten) unser geld bekommen...
2) wir wollten den schaden nicht in der werkstatt reparieren lassen, da wir mit dem kleinen schaden leben können. also wollten wir bargeld sehen... wir also den kostenvoranschlag eingereicht und gewartet... wie gesagt hat das seine zeit gedauert... irgendwann kam dann halt der verrechnungsscheck - und was war los? es fehlten gut 90€... nicht die welt, aber es geht ja ums prinzip... wir also nen brief geschrieben und n paar tage später flattert der scheck mit der restsumme bei uns ein... geht aso doch, man muss nur wollen^^
in diesem sinne
MfG Dominik