Hallole,
wenn der Auftrag nach Herstellervorgabe lautete, muss die Werkstatt dies auch genau so machen. Wenn Sie dabei unnötige Sachen macht, müssen diese definitiv nicht bezahlt werden. Die nicht erledigten Sachen müssen nachgeleistet werden (und evtl. verrechnet).
Kann mir gut vorstellen, dass nicht jede kleine freie Werkstatt geordneten Zugang zu den Herstellerdaten hat (und bezahlt). Gute Erfahrungen habe ich bei Werkstattketten gemacht bspw. AutoCrew. Die haben 1 zu 1 die Checklisten von Renault zur Verfügung. Allerdings haben sie keinen Zugang zu den Reparaturdatenbanken von Renault, was bei unklaren Defekten ein riesen Nachteil ist.
Generell finde ich die Werkstattpreise bei Renault allerdings auch nicht sehr hoch (verglichen mit anderen Marken) und die Fehlerdatenbank inzwischen ausgezeichnet.
Wartung nach Herstellervorgabe
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Re: Wartung nach Herstellervorgabe
Moin,kurzes Update : Nach einschalten eines Schiedsgericht wurden mir 50 Euro für das unnötige Wechseln der Bremsflüssigkeit in Bar ausgezahlt.Es wurde sich tausendmal Entschuldigt,und das Angebot für die noch ausstehenden Arbeiten den vollen Preis zu bezahlen.Habe jetzt eine andere Werkstatt .
Gruß Olli
Gruß Olli